Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für den Kauf von Spielgeräten

§1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftigen Geschäfte, die mit dem Käufer getätigt werden.

§2

Liefertermine gelten nur als Circa-Termine, es handelt sich nicht um Fixgeschäfte. Diese müssen ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart worden sein.

§3

Die Preise, die genannt werden, verstehen sich für den Standort der Kreativen Spielwerkstatt. Der Versand der Ware an den Ort des Käufers erfolgt auf dessen Gefahr und auf dessen Kosten.

§4

Die Kreative Spielwerkstatt haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig / grob pflichtwidrig verursachte Mängel der Ware. Für Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet. Die Haftungssumme beschränkt sich maximal auf den Warenwert.

Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung in jedem Falle unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Offene und erkennbare Mängel sind sofort dem Verkäufer zur Anzeige zu bringen, da ansonsten Mängelbeseitigungsansprüche erlöschen.

Für den Fall der Haftung hat die Kreative Spielwerkstatt das Recht, zwischen einer Ersatzlieferung, Reparatur oder Rückerstattung des Kaufpreises zu wählen. Erst nach mißglückter Reparatur hat der Käufer ein Recht auf Minderung.

Soweit die Ware repariert wird, trägt der Käufer die Kosten für die Versendung der Ware zwecks Reparatur zum Sitz der Kreativen Spielwerkstatt und zurück.

§5

Der Käufer verpflichtet sich, die ihm anhand gegebenen Sicherheitshinweise zu beachten und die Produkte der Kreativen Spielwerkstatt nur auf der Basis der Sicherheitshinweise zu nutzen.

§6

Die seitens der Kreativen Spielwerkstatt gelieferten Spielgeräte bleiben Eigentum der Kreativen Spielwerkstatt, solange der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt ist bzw. solange noch weitere Ansprüche der Kreativen Spielwerkstatt aus anderen Rechtsgeschäften bestehen. Insoweit behält sich die Kreative Spielwerkstatt ausdrücklich das Eigentum an der Ware vor.

§7

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der Kreativen Spielwerkstatt, augenblicklich Schwalmtal, damit Gerichtsstand Viersen oder Mönchengladbach (LG).

§8

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt, an die Stelle der nichtigen und unwirksamen Regelung tritt sinngemäß eine gültige Bestimmung, die der nichtigen bzw. nicht rechtmäßigen Bestimmung inhaltlich möglichst nahe kommt.

AGB für die zur Verfügungstellung von Spielgeräten nebst Betreuung

§1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftigen Verträge, die mit der Kreativen Spielwerkstatt geschlossen werden.

§2

Reservierung / Bindung an den Vertrag

Wird zwischen dem Auftraggeber und der Kreativen Spielwerkstatt ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, abgesagt werden sollte bzw. werden muß. Sollte die Absage so zeitig erfolgen, daß es der Kreativen Spielwerkstatt möglich ist, eine Ersatzveranstaltung für den entsprechenden Zeitraum noch durchführen zu können, so reduziert sich der von dem Auftraggeber an die Kreative Spielwerkstatt zu zahlende Betrag um die Vertragssumme, welche die Kreative Spielwerkstatt mit dem Ersatz für Auftraggeber, aushandeln konnte.

§3

Haftung der Kreativen Spielwerkstatt / Betriebsgefahr

Die Kreative Spielwerkstatt übernimmt keine Haftung für die von den zur Verfügung gestellten Gegenstände ausgehende Betriebsgefahr.

Sollte der Vertrag von Seiten der Kreativen Spielwerkstatt nicht eingehalten werden können, weil sie unverschuldet an der Durchführung gehindert worden ist, so haftet die Kreative Spielwerkstatt nicht für Ausfallschäden oder sonstige Folgeschäden, die dem Auftraggeber entstehen. Gleiches gilt für leicht pflichtwidriges Verhalten der Kreativen Spielwerkstatt.

Haftung für Fehlverhalten der Mitarbeiter der Kreativen Spielwerkstatt, wird, soweit möglich, ausgeschlossen.

Die Kreative Spielwerkstatt haftet grundsätzlich nicht für Mangelfolgeschäden. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt die Haftung begrenzt auf den Vertragswert, also den Preis, den der Auftraggeber für die Durchführung der Veranstaltung an die Kreative Spielwerkstatt zu zahlen hat.

§4

Anweisungen der Mitarbeiter der Kreativen Spielwerkstatt beachten

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, daß das Gelände, auf dem die Veranstaltung stattfinden soll, problemlos genutzt werden kann, daß insbesondere die Spielgeräte ohne irgendwelche Einschränkungen kurzfristig aufgebaut und gesichert werden können. Die An- und Abfahrt für die Fahrzeuge der Kreativen Spielwerkstatt, mit denen die Spielgeräte zur Veranstaltung ausgebracht werden, ist ebenfalls sicherzustellen.

§5

Ergänzung

Ergänzend geltend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreative Spielwerkstatt für die Miete von Spielobjekten.

§6

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt, an die Stelle der nichtigen und unwirksamen Regelungen tritt sinngemäß eine gültige Bestimmung, die der nichtigen bzw. nicht rechtmäßigen Bestimmung inhaltlich möglichst nahekommt.

Mietbedingungen

Abholung, Rückgabe und Betreuung

Bei Tagesmiete darf das Mietobjekt nur am Miettag genutzt werden. Bei Wochenendmiete (Samstag & Sonntag) kann das Mietobjekt an beiden Tagen genutzt werden. Die Abholung und Rückgabe können telefonisch vereinbart werden. Ist das Mietobjekt im Anschluss weitervermietet, muss die Rückgabe bzw. Abholung bis spätestens 8.00 Uhr am nächsten Tag erfolgt sein. Auch die Anlieferung bzw. Abholung kann individuell vereinbart werden.

Selbstabholung

Für den Transport müssen entsprechend große Fahrzeuge oder Anhänger mitgebracht werden.

Abholung: Kindt 130 (Navi: Kindt 126), 41334 Nettetal

Anlieferung und Abholung

Ab einem Auftragswert von 200,00 € können die Spielgeräte geliefert werden. Die Fahrtkosten werden nach vorheriger Absprache pauschal berechnet (1,00 € zzgl. MwSt. pro gefahrenen Kilometer). Die Zeiten für Anlieferung und Abholung können individuell vereinbart werden.

Auf- und Abbau

Bei Anlieferung und Abholung können Sie optional den Auf- und Abbau dazu buchen.

Betreuung der Spielgeräte

Optional stellen wir Betreuungspersonal für die Spielgeräte zur Verfügung. Wir berechnen 27,50 € (zzgl. MwSt.) pro Stunde und Person.

Gebührenpauschale

Bekommen wir die Ware in einem sehr schlecht verpackten oder sehr verschmutzten Zustand zurück, berechnen wir eine Gebühr von in Höhe von 30,00 € / h zzgl. MwSt.

§1

Zustand, Obhutspflichten

  1. Alle gemieteten Geräte werden in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben. Der Mieter sollte beim Empfang den einwandfreien Zustand der Geräte prüfen. Hält er diesen nicht für vertragsgerecht, muß er dies sofort dem Vermieter anzeigen. Reklamationen, die erst nach Benutzung der Geräte gemeldet werden, kann der Vermieter nicht anerkennen.
  2. Der Mieter muß dafür sorgen, daß die Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand bleiben. Er muß deshalb das Mietobjekt sorgfältig aufbewahren und vor Witterung und Diebstahl schützen, unsachgemäße Behandlung, Verschmutzung usw. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc. Der Mieter haftet für das gemietete Material zu Neuwert.

§2

Reparatur, Schadensersatz und Weitervermietung

  1. Weil der Vermieter bei Weitervermietung an andere Mieter die Gegenstände in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben will und muß, möchte er etwaige Schäden selbst reparieren bzw. von ihm bekannten Fachleuten in Ordnung bringen lassen. Die Mieter dürfen deshalb ohne Zustimmung des Vermieters beschädigte Geräte weder selbst noch mit Hilfe von Dritten öffnen oder reparieren. Sie müssen dem Vermieter die Kosten der Reparatur oder der Neuanschaffung aber ersetzen.
  2. Verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände muß der Mieter dem Vermieter sofort nach Beendigung der Mietzeit zum Neupreis ersetzen.
  3. Mietobjekte dürfen nicht an Dritte weitervermietet oder verliehen werden. Weiterhin dürfen die vermieteten Gegenstände nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet werden.
  4. Die Mieter haben die Spielgeräte sauber und in dem Zustand (z.B. verpackt) zurückzugeben, wie sie in Empfang genommen wurden, ansonsten kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen. Bei Verschmutzung der Geräte werden Reinigungskosten berechnet.

§3

Reservierung

  1. Läßt sich der Mieter durch Abschluß eines Mietvertrages ein Gerät beim Vermieter reservieren, so muß er auch dann die Miete zahlen, wenn er die Geräte nicht abholt.
  2. Der Mietgegenstand ist spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen. Danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
  3. Kann der Vermieter die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt ohne eigenes Verschulden nicht übergeben, etwa weil ein Gerät schadhaft geworden ist oder weil ein Vormieter die Mietzeit überschritten hat, kann er grundsätzlich nicht zum Schadensersatz herangezogen werden. Er ist aber verpflichtet auf Verlangen seinerseits Ersatzansprüche gegen Dritte an den Mieter abzutreten, so daß dieser die Ansprüche anstelle des Vermieters geltend machen kann.

§4

Vorzeitige Rückgabe, Überschreitung der Mietzeit

  1. Gibt der Mieter die Geräte vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, behält der Vermieter den Anspruch auf die Miete auch für die restliche Mietzeit. Der Mieter kann bereits gezahlte anteilige Miete nicht zurückverlangen.
  2. Überschreitet der Mieter die Mietzeit haftet er für den daraus entstandenen Schaden in vollem Umfang. Als Mietzeitüberschreitung gilt auch die Zeit, die erforderlich ist, um Schäden zu reparieren bzw., Geräte wiederzubeschaffen, wenn diese Maßnahmen durch ein Verschulden des Mieters erforderlich wurden. Dies gilt auch für die zur Reinigung verschmutzter Geräte notwendige Zeit. Der Vermieter kann seinen Schaden pauschal berechnen, und zwar – bei stundenweiser Vermietung mit dem Stundensatz pro angefangener Stunde nach vereinbarter Rückgabezeit – bei tageweiser Vermietung mit 20% des Tagesmietpreises bei bis zu zweistündiger Verspätung, 50% des Tagesmietpreises bei bis zu fünfstündiger Verspätung und mit dem vollen Tagesmietpreis bei mehr als fünfstündiger Verspätung. Wird die Mietsache mehr als einen Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, kann für jeden angefangenen Tag der volle Tagessatz berechnet werden.
  3. Der Vermieter darf einen darüber hinausgehenden Schadensersatz verlangen, muß dann aber den Schaden konkret nachweisen. Der Mieter braucht nur einen geringeren Schadensersatz zu leisten, wenn er nachweisen kann, daß dem Vermieter ein Schaden nicht in der verlangten Höhe entstanden ist.

§5

Haftung des Vermieters, Betriebsgefahr

Der Vermieter nimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Er weist den Mieter darauf hin, daß er selbst für etwaige Vorsichtsmaßnahmen sorgen muß. Dies gilt besonderes für elektrische Geräte. Diese dürfen, wie auch Luftkissen, bei Regen bzw. Feuchtigkeit nicht betrieben werden. Vom Mieter muß eine Aufsichtsperson bzw. Bedienungspersonal gestellt werden, solange der Mietgegenstand in Betrieb ist.

Sollte der Vermieter unabhängig vom vorigen Haftungsausschluß dennoch in die Haftung gelangen, so haftet er nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig / grob pflichtwidrig verursachte Schäden. Für Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet. Die Haftungssumme beschränkt sich maximal auf den Mietwert.

§6

Benutzerordnung

  1. Für jedes geliehene Gerät gilt die Benutzerordnung. Diese beinhaltet die Regel für Auf- und Abbau der Geräte sowie die Betreuung der Geräte während der Inbetriebnahme. Diese ist unbedingt einzuhalten!
  2. Zum Be- und Entladen sowie zum Zusammenlegen der Spielgeräte stellt der Mieter 2 – 3 Personen als Hilfspersonal zur Verfügung, auch wenn Auf- und Abbau zusätzlich bezahlt wird.

§7

Ausweis, Kaution, Mietzahlung

Bei Aushändigung der gemieteten Geräte muß der Mieter sich ausweisen und eine Kaution in angemessener Höhe hinterlegen. Die Kaution wird erstattet, wenn die Mietsache pünktlich und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird. Ansonsten kann eine Berechnung mit einem etwaigen Schadensersatzanspruch erfolgen.

§8

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Wenn sich beide Seiten an die vorstehenden Festlegungen halten, wird es zu keinem Streit kommen. Sollten sich doch einmal Meinungsverschiedenheiten einstellen, sollten beide Seiten sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Wenn auch dies scheitern sollte und das Gericht angerufen werden muß, wird, soweit zulässig, als Gerichtsstand Viersen bzw. Mönchengladbach (LG) vereinbart.

§9

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt, an die Stelle der nichtigen und unwirksamen Regelung tritt sinngemäß eine gültige Bestimmung, die der nichtigen bzw. nicht rechtmäßigen Bestimmung inhaltlich möglichst nahekommt.